Das psychotherapeutische Fachspezifikum ist der zweite Teil der Psychotherapieausbildung. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums, ein einschlägiger, im Psychotherapiegesetz definierter, Quellberuf sowie die persönliche Eignung. Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung berechtigt zur Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie) des zuständigen Ministeriums.
Aufgrund des neuen Psychotherapiegesetzes 2024 (PThG 2024) wird die Psychotherapie-Ausbildung umgestellt und ab 2026 universitäre Ausbildung sein.

Die Eintragung in die Liste der Psychotherapeut*innen beim BM für Gesundheit berechtigt zur selbständigen Ausübung des Psychotherapeutenberufes.
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