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Im psychotherapeutischen Erstgespräch erhalten Sie Einblick in die Arbeitsweise des*der Psychotherapeut*in. So können Sie feststellen, ob Sie mit dieser Person arbeiten möchten. Besprochen werden Ihr Anliegen, das mögliche Therapieziel und alle Fragen, die Sie und der*die Psychotherapeut*in haben.

Sehr wichtig ist die Klärung der Rahmenbedingungen der Psychotherapie.
Das sind vor allem:

  • das Setting der Psychotherapie, das heißt, ob es sich um eine Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familientherapie handelt,
  • die Häufigkeit der Sitzungen,
  • die eventuelle Dauer der Psychotherapie,
  • die Höhe des Honorars,
  • der Zahlungsmodus, das heisst z. B. Bezahlung im vorhinein, nach jeder Stunde oder nach einem bestimmten Zeitraum,
  • die Bereitschaft des*der Psychotherapeut*in, die Auflagen zu erfüllen, die für die Bezuschussung durch die Krankenkasse erforderlich sind, bzw. ob die Psychotherapie in ein Finanzierungsmodell der Krankenkasse eingebunden ist,
  • die Absageregelung – das heißt, ob und wann Sie Sitzungen, die Sie absagen, bezahlen müssen –, und
  • die eventuelle Wartezeit auf einen frei werdenden Therapieplatz.

Vor einer Gruppentherapie sollten Sie klären, ob Sie eine Zahlungsverpflichtung für einen längeren Zeitraum – z. B. bei einer Gruppe, die über ein Jahr läuft – eingehen wollen oder können.

Es ist nicht erforderlich, sich gleich im Erstgespräch festzulegen, ob Sie mit der Psychotherapie bei dieser Person beginnen wollen. Eventuell sind ein zweites Erstgespräch oder eine Bedenkzeit sinnvoll, bevor Sie zu- oder absagen. Da die Beziehung zwischen Ihnen und des*der Psychotherapeut*in großen Stellenwert hat, kann es sinnvoll sein, mit mehreren Personen Erstgespräche zu führen, sofern dies möglich ist.

Psychotherapie ist freiwillig. Daher kann die Entscheidung für einen*eine Psychotherapeut*in  jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Manche Psychotherapeut*innen schlagen zunächst eine begrenzte Anzahl von Sitzungen vor, nach denen gemeinsam überprüft wird, ob die Psychotherapie weitergeführt werden soll.



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