Wien (OTS) - Das muss sowohl für die Behandlung von psychischen Erkrankungen, als auch bei der Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen gelten. Die Eigenermächtigung der Betroffenen muss ohne Wartezeiten auf zusätzliche Begutachtungstermine erhalten bleiben.
Österreich ist, als Wiege der Psychotherapie, führend in der Entwicklung der Psychotherapiewissenschaft. Der seit mehr als 30 Jahren gesetzlich geregelte Gesundheitsberuf Psychotherapie ist auch nach internationalem Maßstab herausragend und leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeugen von der Effizienz und Effektivität von Psychotherapie sowohl in der Vorsorge als auch im Heilverfahren. Ziel der gesetzlichen Neuregelung der Psychotherapieausbildung ist es, den Berufsstand zu akademisieren und die Qualität zu sichern.
„Es ist ein zentrales Element zeitgemäßer Gesundheitspolitik, dass die umfangreiche Ausbildung von Psychotherapeut:innen mit einer Stärkung ihres Kompetenzbereichs und ihrer Eigenverantwortlichkeit einhergeht.“ Susanne Pointner, Ausbildungs- und Methodenforum ÖBVP
Die Qualität der professionellen Ausübung der psychotherapeutischen Diagnostik und Behandlung wird durch die Kompetenz und die hohe Verantwortung der Berufsangehörigen, u.a. aufgrund der ethischen Richtlinien (Haftung, Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen) gewährleistet. Das Modell der selektiven Indikation, also der Einbeziehung ärztlicher bzw. psychiatrischer oder klinisch-psychologischer Expertise in begründeten Fällen bzw. bei Inanspruchnahme von Sachleistungen, hat sich als sinnvoll erwiesen und soll beibehalten werden.
Im Sinne einer guten Patient:innenbetreuung ist es notwendig, dass alle Berufsgruppen, die psychische Erkrankungen behandeln, entsprechende diagnostische Manuale, Vorgehensweisen und Instrumente kennen und anwenden können. Diese Kompetenzen wurden bisher und werden künftig in der Ausbildung gelehrt und in über 1000 Praxisstunden angewandt und supervidiert. Die spezifische psychotherapeutische idiografische Diagnostik zentriert dabei auf die Spezifik des Einzelfalls, ausgehend von den wahrgenommenen Ereignissen, und basierend auf der Beziehungsgestaltung zwischen Patient:innen und behandelnden Psychotherapeut:innen. Sie wird ergänzt durch psychiatrische oder psychologische Manuale, deren Anwendungskompetenz Teil der universitären und postgradualen Ausbildung ist.
„Die psychosoziale Versorgung deckt bei Weitem nicht den Bedarf ab. Die Not ist große, insbesondere bei der Jugend. Es wäre zu hoffen, dass alle beteiligten Berufsgruppen Partikularinteressen hintanstellen und kooperativ, wertschätzend und auf Augenhöhe ihren Beitrag zu einer guten Patient:innenversorgung leisten.“ Barbara Haid, ÖBVP Präsidentin.
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